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Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der DLRG Heddesheim e. V.

Am 1. Januar 2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Das Bundeskinderschutzgesetz erweitert die Vorschriften im SGB VIII und sieht vor, dass zukünftig auch von Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss, wenn Art, Dauer und Intensität des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen dies notwendig machen.

Auf Grundlage dieser Bestimmungen schließen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (i. d. R. Jugendamt Kreis/kreisfreie Stadt) über ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendhilfe mit den Vereinen Vereinbarungen ab.

Für die Sicherstellung des Ausschlusses von vorbestraften Personen in der DLRG-Arbeit im Bereich der Prävention von Kindeswohlgefährdung lässt sich die DLRG-Ortsgruppe Heddesheim e. V. von allen in der Kinder- und Jugendschwimmausbildung, sowie der Jugendarbeit tätigen Mitgliedern erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse gemäß Vereinbarung vom 01.10.2015 mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises als öffentlicher Träger vorlegen.

Für die Einsichtnahme der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse hat die DLRG-Ortsgruppe Heddesheim e. V. die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB, den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Ortsgruppe beauftragt.

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